Marktordung

Marktordnung

Diese Marktordnung ist gültig für alle unsere Märkte,

Marktordnung:

• Der Platz, auf dem der Stand aufgebaut wird, ist so zu verlassen, wie er aufgefunden wurde.

• Die Rasenfläche darf nicht befahren werden.

• Das Tal der Blumen darf nicht über die Brücken (über dem Bachlauf) angefahren werden, da diese nur für den fußläufigen Verkehr ausgelegt sind. Sollte dies nicht beachtet werden, so trägt der Verursacher alle anfallenden Kosten für eine Wiederinstandsetzung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden bei Missachtung.

• Es ist strengstens verboten Grabungen in den Wiesenflächen vorzunehmen, ebenso dürfen Bäume oder Sträucher nicht zurück geschnitten oder anderweitig beschädigt werden.

• Wir bitten zu beachten, dass es sich um ein von der Stadt sehr gepflegtes Gelände handelt und so sollte es auch behandelt werden. Teile des Geländes stehen unter Denkmalschutz. Das gesamte Umfeld ist pfleglich zu behandeln.

• Hunde sind erlaubt aber grundsätzlich – Tag und Nacht – auf dem gesamten Veranstaltungsgelände an der Leine zu führen. Die aktuellen für Saarbrücken geltenden Bestimmungen (z. B. für Kampfhunde) sind zu beachten.

• Unsachgemäßes Verhalten (z. B. das Mitführen von Waffen unter Einfluss von Alkohol oder das Mitführen von Rauschmitteln, sowie der Konsum derselben, Pöbeln, Ruhestörung und Brechen des Marktfriedens wird auf dem Markt nicht geduldet.

• Gefährliche (scharfe) Waffen und/oder unsachgemäßes Führen von Waffen sind bzw. ist verboten.

• Es ist nicht gestattet, scharfe Waffen, Drogen bzw. Werkzeuge oder Materialien, die dem Drogenkonsum dienen, auszustellen, anzupreisen oder zu verkaufen.

• Auf dem gesamten Gelände ist Autofreie-Zone, nach dem Aufbau haben alle Fahrzeuge das Gelände zu verlassen.

• Der angefallene Müll wird separat entsorgt, der Containerstandort, sowie die Entsorgungszeiten werden bei Ankunft mitgeteilt. Bitte beachtet den Markt Ordnungsflyer bei der Einfahrt.

• Aus Brandschutzgründen muss jeder Teilnehmer einen ABC Feuerlöscher (6 kg) mit gültiger TÜV-Prüfplakette ständig bereit halten. Große Stände oder Lager müssen mehrere Feuerlöscher bereit stellen. Vor Marktbeginn wird durch den Veranstalter überprüft, ob jeder Händler bzw. Handwerker einen Feuerlöscher hat. Sollte kein Feuerlöscher zur Verfügung stehen, wird eine Konventionalstrafe von 25,- € fällig, die sofort zu zahlen ist. Ein Feuerlöscher muss noch vor Marktbeginn durch den Händler besorgt werden.

• Die Feuerstelle darf nicht in der Nähe von Bäumen, Sträuchern oder Stroh liegen. Das Abbrennen eines Feuers ist nur in Feuerkörben oder mit feuerfesten Schalen (darunter Sand) erlaubt. Die darunter befindliche Wiese darf nicht beschädigt werden. Die Glut des Feuers muss am Abend abgelöscht werden. Diese kann am nächsten Morgen in dem vom Veranstalter gestellten Müllcontainer entsorgt werden. Entstehen dem Veranstalter Kosten, aufgrund von Nichteinhaltung der o.g. Punkte, so willigt der unterzeichnende Teilnehmer ein, sämtliche Kosten zu übernehmen, sofern ihm ein unsachgemäßes Verhalten nachgewiesen werden kann.

• Für Essen und Trinken muss selbst gesorgt werden.

• Findet die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht bzw. nicht im geplanten Rahmen statt, können hieraus keine Schadensansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Die Standgebühr wird im Falle eines frühzeitigen Beenden des Marktes nicht zurückerstattet, auch nicht anteilig! • Auf dem kompletten Gelände gilt das Jugendschutzgesetz in seiner aktuellsten Fassung!

• Wird die Platzgebühr nicht fristgerecht gezahlt (s. Rechnung), so kann der Veranstalter, Drenkow Medien anderweitig über den Platz verfügen.

• Dieser Vertrag ist bindend! Wird nach Vertragsunterzeichnung der Standplatz nicht in Anspruch genommen ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 250,- € fällig. Ausnahme: Gesundheitliche Beeinträchtigung (ärztliches Attest muss vorliegen), Sterbefall. Jeder Händler haftet für sich selbst und hat in eigener Verantwortung für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen! Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden oder Unfälle! Die vorgenannten Teilnahmebedingungen werden mit der Unterzeichnung durch den Händler oder Handwerker verbindlich anerkannt! Wenige Tage nach Eingang des unterzeichneten Vertrages beim Veranstalter, entscheidet dieser über die Teilnahme. Danach erhält der Händler bzw. Handwerker entweder eine Absage oder die unterzeichnete Zweitschrift des Vertrages. Sollte bis 14 Tage nach Absenden nichts von beidem vorliegen, bittet der Veranstalter um kurze Rückmeldung. Der Veranstalter kann einen bestehenden Vertrag jederzeit kündigen, sofern der Vertragspartner gegen diese Vereinbarung verstößt, z.B. bei Nichtzahlung der Standgebühren, etc.

Mittelaltertage Saarbrücken, Drenkow Medien Events, Gerd Drenkow, Im Ehrental 12, 66117 Saarbrücken
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